Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur für Internate des Freistaates Thüringen
Geänderte Fassung der o. g. Verwaltungsvorschrift mit Wirkung vom 1. August
Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht gemäß § 7 Thüringer Schulordnung